Viel spaß für jung und alt
Alle drei Jahre wählen wir in der Mitgliedervollversammlung drei bis sieben Vorstandsmitglieder aus den Reihen unserer Mitglieder. Die Vorstandsmitglieder bestimmen bei der ersten Sitzung des Vorstandes die beiden gesetzlichen Vertreter (erster Vorsitzender und zweiter Vorsitzender). Der gesetzliche Vertreter des Vereins stellt für die Erreichung der Zielsetzung des Vereins Mitarbeiter für Planung, Verwaltung und Durchführung der Angebote des Vereins ein.